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"Das Problem bei den meisten gängigen Lehrbüchern besteht neben dem hohen
Preis darin, dass sie von Profs geschrieben wurden, die offenbar nicht die
geringste Ahnung davon haben, wie man ein Buch gestaltet, mit dem auch
wirklich lernen kann.
In der Regel gähnt Euch dort eine riesige Bleiwüste
an, die bei Seite 1 anfängt und bei Seite 700 + X aufhört. (Diese Werke sind
in der Regel daran zu erkennen, dass im Vorwort etwas von wegen
"Kurz-Lehrbuch" steht).
Vom Layout her sind viele dieser Bücher eine
Katastrophe; es gibt keine Übersichten, keine Schemata, keine
Zusammenfassungen, kaum Fälle, anhand derer das abstrakte Stoffmaterial
veranschaulicht wird; allenfalls tauchen ab und zu verkrüppelte
Mini-Fällchen auf, die euch auch nicht viel weiterhelfen, da sie in der
Regel unsystematisch "hingeklatscht" wurden.
Die Schwerpunktsetzung ist in
vielen Büchern auch absolut "klausurfern", da wirklich wichtige Dinge oft
nur kurz angesprochen werden, wohingegen echt nicht interessierende Dinge
wie der Straftatbestand der Doppelehe, § 171 StGB, aufs Ausführlichste
erläuchtert werden.
Daher werden bei den in Anschluss an die jeweiligen Vorlesungen folgenden
Literaturempfehlungen neben den klassischen Lehrbüchern auch Skripte
empfohlen, da diese teilweise eine vernünftigere Auswahl des wirklich
examensrelevanten Stoffes bieten, Überflüssiges dagegen weitgehend
ausblenden."
(aus: Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2006 Köln,
Herausgeber: Fachschaft Jura der Universität zu Köln).
Richter-Skripte bieten:
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Schemata,
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Fälle mit Lösungen im Gutachtenstil,
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klare Sprache,
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Konzentration auf das Wesentliche,
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Zusammenfassungen,
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Wiederholungsfragen,
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keine Erläuterungen zum Straftatbestand "Doppelehe",
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und vor allem nie mehr als 140 Seiten (Ausnahme: Streitstände).
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